Veröffentlicht am 28.09.2021 um 08:07 Uhr
Corona und Gitarrenunterricht - Aktuelle Infos
Gitarre lernen live vor Ort mit 3G oder per Videokonferenz
Lt. der "Verordnung zum Schutz der Bevölkerung
vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -)*)" vom 25.09.2021 gilt nach wie vor:
Das außerschulische Bildungs-Angebot des Gitarren-Unterrichts ist unter den erforderlichen und wichtigen Hygiene-Konzepten (AHA und MNS) )nach wie vor möglich. Allerdings ist 3G nun vorgeschrieben.
Der Präsenz-Unterricht findet nach wie vor unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen und dem Pandemie gerechten Verhalten statt. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist nun also 3G (Geimpft, Genesen, Getestet). Hierzu sind Nachweise erforderlich die mit einer Selbstverpflichtungserklärung zur 3G-Regelung im Präsenz-Unterricht nachgewiesen werden können. Diese erhalten alle Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen.
Weiterführende Links:
✗ Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung (Stand: 24.09.2021)
✗ Was ist 3G? (BReg)
✗ Negativnachweise Geimpft, genesen, getestet (hessen.de)
✗ Aktuelle Corona-Zahlen für Wiesbaden
✗ Selbsttest-Zentren in Wiesbaden
Sofern möglich, empfehle ich den digitalen Unterricht per Videokonferenz. Online-Termine sind jederzeit möglich und auch kurzfristig buchbar.
Beim Präsenz-Unterricht bitte ich die folgenden Regelungen zu beachten und ich bitte euch um gewissenhafte und achtsame Umsetzung. Da sich das Corona-Virus hauptsächlich inInnenräumen durch Aerosole überträgt ist es in unser aller Interesse das Risiko klein zu halten. Mehr über Aerosole und Corona...
Beim Präsenz-Unterricht gilt nach wie vor, dass die Abstands- und Hygieneregelungen (AHA und MNS) gewissenhaft und achtsam umgesetzt werden.
Daher stehen Waschmöglichkeiten mit Seife, Desinfektionsmittel bereit und Trennwände im Unterrichtsraum zur Verfügung.
✗ Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist 3G .
Nachweis mittels unterschriebener Selbstverpflichtungserklärung zwingend erforderlich
✗ Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist Ansteckungsfreiheit.
Wer krank ist, kann am Präsenz-Unterricht nicht teilnehmen. (Alternative: Online-Unterricht). In Bezug auf COVID-19 gilt :