BLOG - Gitarre im Lockdown
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Veröffentlicht am 28.09.2021 um 08:07 Uhr


Corona und Gitarrenunterricht - Aktuelle Infos

Gitarre lernen live vor Ort mit 3G oder per Videokonferenz

Lt. der "Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus-Schutzverordnung - CoSchuV -)*)" vom 25.09.2021 gilt nach wie vor:

Das außerschulische Bildungs-Angebot des Gitarren-Unterrichts ist unter den erforderlichen und wichtigen Hygiene-Konzepten (AHA und MNS) )nach wie vor möglich. Allerdings ist 3G nun vorgeschrieben.

Der Präsenz-Unterricht findet nach wie vor unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen und dem Pandemie gerechten Verhalten statt. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist nun also 3G (Geimpft, Genesen, Getestet). Hierzu sind Nachweise erforderlich die mit einer Selbstverpflichtungserklärung zur 3G-Regelung im Präsenz-Unterricht nachgewiesen werden können. Diese erhalten alle Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen.

Weiterführende Links:
Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung (Stand: 24.09.2021)
Was ist 3G? (BReg)
Negativnachweise Geimpft, genesen, getestet (hessen.de)
Aktuelle Corona-Zahlen für Wiesbaden
Selbsttest-Zentren in Wiesbaden

Sofern möglich, empfehle ich den digitalen Unterricht per Videokonferenz. Online-Termine sind jederzeit möglich und auch kurzfristig buchbar.

Beim Präsenz-Unterricht bitte ich die folgenden Regelungen zu beachten und ich bitte euch um gewissenhafte und achtsame Umsetzung. Da sich das Corona-Virus hauptsächlich inInnenräumen durch Aerosole überträgt ist es in unser aller Interesse das Risiko klein zu halten. Mehr über Aerosole und Corona...

Gesund bleiben durch 3G und AHA

Beim Präsenz-Unterricht gilt nach wie vor, dass die Abstands- und Hygieneregelungen (AHA und MNS) gewissenhaft und achtsam umgesetzt werden. Daher stehen Waschmöglichkeiten mit Seife, Desinfektionsmittel bereit und Trennwände im Unterrichtsraum zur Verfügung.


✗ Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist 3G .
Nachweis mittels unterschriebener Selbstverpflichtungserklärung zwingend erforderlich

✗ Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist Ansteckungsfreiheit.
Wer krank ist, kann am Präsenz-Unterricht nicht teilnehmen. (Alternative: Online-Unterricht). In Bezug auf COVID-19 gilt :

  • Wer Symptome hat, positiv auf COVID-19 getestet oder entsprechend eingestuft wurde, unter Quarantäne steht wg. eines positiven Testes oder als Kontaktperson kann am Präsenz-Unterricht nicht teilnehmen
  • Wer trotzdem mit Erkältungs-Symptomen vor Ort erscheint, muss damit rechnen wieder nach Hause geschickt zu werden

Ansonsten gelten diese Schutzmaßnahmen:

  • Im Gebäude ist das Tragen der Maske (MNS) verpflichtend bis zum Erreichen des Unterrichtsplatz vor der Trennwand (hier wird es empfohlen)
  • Sicherheitsabstand einhalten (2m)
  • Bitte am Eingang die Hände gründlich waschen (mind. 30 Sekunden) und desinfizieren
Eine Video-Erklärung zu den AHA-Regeln wird von der Bundesregierung bereit gestellt.
Ausführliche Hinweise und Verhaltenshinweise gibt euch das BMG in diesem Ratgeber:
Corona-Informationen und praktische Hinweise (PDF)