BLOG - Gitarre im Lockdown
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Veröffentlicht am 08.01.2021 um 11:15 Uhr


Lockdown vom 16.12.2020 - 10.01.2021 - Verlängerung 11.01. - 31.01. - Verlängerung bis 22.02. - Verlängerung bis 01.03. -Verlängerung bis 28.03. -Verlängerung der Verlängerung - Verlängerung der verlängerten Verlängerung - erneute Verlängerung der verlängerten Verlängerung----

Gitarre lernen live vor Ort oder per Videokonferenz?

Das außerschulische Bildungs-Angebot des Gitarren-Unterrichts ist unter den erforderlichen und wichtigen Hygiene-Konzepten weiterhin möglich. . Im Nachbar-Bundesland Rheinland Pfalz ist dieses Angebot allerdings nur digital erlaubt ( 14. CoBeLVO). Seit dem 1. März gilt dort allerdings auch die bereits in Hessen seit November praktizierte Einzel-Unterrichts-Präsenz-Regelung.

Weitere Verordnungen und Allgemeinverfügungen der hessischen Landesregierung sind hier nachzulesen (Aktueller Stand: 19.02.2021) . Die aktuelle ➔ Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung ab 11.01.2021 regelt unser Bildungsangebot wie folgt:

Außerschulische Bildungsangebote sind laut §5 unter Beachtung der "Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene weiterhin möglich".

Da der tiefere Sinn des Lockdowns meines Erachtens aber doch nach wie vor die Reduzierung der Kontakte ist und dies in Bezug auf Hochschulen u.ä. Einrichtungen unter §1 durch die Präferenz für Online-Unterricht auch im o.g. Dokument gefordert wird (Zitat: "online-Lehre soll vorrangig umgesetzt werden") , halte ich folgende Regelung für sinnvoll:

Der Unterricht findet nach wie vor - wenn das gewünscht wird - unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen statt. Sofern möglich, empfehle ich den digitalen Unterricht per Videokonferenz. Letzteres empfehle ich besonders für Schülerinnen und Schüler der Schulklassen 1 -6. Online-Termine sind jederzeit möglich und auch kurzfristig buchbar.

Beim Präsenz-Unterricht bitte ich die folgenden Regelungen zu beachten und ich bitte euch um gewissenhafte und achtsame Umsetzung


Gesund bleiben durch AHA und MNS

Beim Präsenz-Unterricht gilt nach wie vor, dass die Abstands- und Hygieneregelungen (AHA und MNS) gewissenhaft und achtsam umgesetzt werden. Daher stehen Waschmöglichkeiten mit Seife, Desinfektionsmittel bereit und Trennwände im Unterrichtsraum zur Verfügung.

Ich bitte euch unbedingt zu beachten:


Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht ist Ansteckungsfreiheit. Wer krank ist, kann am Präsenz-Unterricht nicht teilnehmen. (Alternative: Online-Unterricht). In Bezug auf COVID-19 gilt :

  • Wer Symptome hat, positiv auf COVID-19 getestet oder entsprechend eingestuft wurde, unter Quarantäne steht wg. eines positiven Testes oder als Kontaktperson kann ma Präsenz-Unterricht nicht teilnehmen
  • Wer trotzdem mit Erkältungs-Symptomen vor Ort erscheint muss damit rechnen wieder nach Hause geschickt zu werden


Ansonsten gelten diese Schutzmaßnahmen:

  • Im Gebäude ist das Tragen der Maske (MNS) verpflichtend bis zum Erreichen des Unterrichtsplatz vor der Trennwand (hier wird es empfohlen)
  • Sicherheitsabstand einhalten (2m)
  • Bitte am Eingang die Hände gründlich waschen (mind. 30 Sekunden) und desinfizieren